fragenDie evangelischen Kirchgemeinden Andwil und Erlen möchten enger zusammenarbeiten. Dabei wird auch die Möglichkeit geprüft, sich zu einer einzigen Kirchgemeinde zusammenzuschliessen (Fusion). Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die verstärkte Zusammenarbeit.

Weshalb möchten die evangelischen Kirchgemeinden Andwil und Erlen stärker zusammenarbeiten?

Der Auslöser war, dass der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche Thurgau angekündigt hat, das provisorische Pfarramt in der Kirchgemeinde Andwil nicht mehr länger zu bewilligen. Generell sind die Aufgaben in einer Kirchgemeinde sehr vielfältig. Gerade für kleinere Gemeinden ist es deshalb sinnvoll, die Kräfte zu bündeln. Schon heute haben die Kirchgemeinden Andwil und Erlen begonnen zusammenzuarbeiten – zum Beispiel in der Seniorenarbeit. Diese Zusammenarbeit soll weiter verstärkt werden, um für die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger in beiden Gemeinden optimale Angebote schaffen zu können.

Eine Fusion, also ein Zusammenschluss zu einer einzigen Gemeinde, bringt gemäss Vorabklärungen die besten Zukunftsaussichten. Weshalb?

Eine Fusion würde dazu führen, dass viele administrative Hindernisse wegfallen: So könnten beispielsweise Stellen für Pfarrpersonen, Sekretariatsmitarbeitende oder Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter in grösseren und damit attraktiveren Pensen ausgeschrieben werden. Zudem wird das kirchliche Leben bereichert, weil das Potenzial an Freiwilligen sowie die Angebote zusammengelegt und damit vergrössert werden.

Wie würde eine gemeinsame Kirchgemeinde heissen?

Der vorgeschlagene Name lautet Evangelische Kirchgemeinde Andwil-Erlen. Grund dafür ist, dass die Kirchgemeinde Andwil seit circa 1000 Jahren besteht, Erlen seit 260 Jahren. Zudem steht Andwil im Alphabet vor Erlen und der Name liegt leicht auf der Zunge.

Wie sieht der Zeitplan der Fusion aus?

Beide Kirchgemeindeversammlungen haben im Frühling 2023 der Aufnahme von Fusionsverhandlungen zugestimmt. Drei Arbeitsgruppen («kirchliches Leben», «Organisation», «Finanzen/Liegenschaften») haben seither die nötigen Grundlagen für eine Fusion erarbeitet. Am Dienstag, 19. März 2024, können die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger an ihrer jeweiligen Versammlung in Andwil beziehungsweise Erlen definitiv über die Fusion entscheiden. Diese würde am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Wie können die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger im Fusionsprozess mitwirken?

An den Kirchgemeindeversammlungen vom Dienstag, 19. März 2024, werden sie definitiv über die Fusion entscheiden können. Während der letzten zwei Jahre fanden verschiedene Diskussionsanlässe statt, an denen die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger ihre Fragen, kritische Anregungen und Ideen eingebracht haben. Alle Kirchbürgerinnen und Kirchbürger sind zudem eingeladen, sich unkompliziert via Telefon, Mail oder im persönlichen Gespräch mit den Kirchgemeindeverantwortlichen einzubringen:

  • Markus Oettli, Präsident KG Erlen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 079 600 80 44
Was passiert im Falle einer Fusion mit den kirchlichen Gebäuden in Andwil und Erlen?

Die kirchlichen Gebäude in Andwil und Erlen sollen normal «in Betrieb» bleiben. Es ist allen Verantwortlichen ein grosses Anliegen, dass die kirchlichen Angebote auch weiterhin nahe bei den Menschen stattfinden.

Wo finden die Gottesdienste der fusionierten Gemeinde statt?

Grundsätzlich sollen weiterhin an beiden Kirchenstandorten Gottesdienste stattfinden. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine neue Gemeinde zuerst finden und ihre Bedürfnisse entwickeln muss. Deshalb soll zunächst beobachtet werden, welche Angebote sich an welchem Standort bewähren.

Was passiert im Falle einer Fusion mit den Pfarrpersonen?

Fest steht, dass der amtierende Andwiler Pfarrer Bernhard Nauli per Ende September 2024 pensioniert wird. Die Pfarrstelle in Erlen wird aktuell von der pensionierten Pfarrerin Elisabeth Jahrstorfer als Stellvertreterin ausgefüllt. Sollten die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger der Fusion zustimmen, wird eine Pfarrwahlkommission gewählt, die sich mit der langfristigen Pfarrlösung auseinandersetzen wird. Auch aufgrund der der bisherigen Gespräche mit den Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern soll – ergänzend zur neuen Pfarrperson – eine Diakonin oder ein Diakon, beziehungsweise eine Jugendarbeiterin oder ein Jugendarbeiter gesucht werden. Der genaue Stellenumfang wird noch definiert.

Was passiert im Falle einer Fusion mit den Kirchenvorsteherschaften?

Die Amtsdauer beider Kirchenvorsteherschaften läuft Ende 2024 ab. Es sind im Herbst Wahlen durchzuführen. Einige Mitglieder der bestehenden Behörden stellen sich wieder zur Wahl, andere müssen ersetzt werden. Die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten wird rasch beginnen. Den Verantwortlichen ist es wichtig, dass in der neuen Vorsteherschaft Mitglieder aus beiden ursprünglichen Gemeinden Einsitz haben.

Werden die Kirchensteuern im Falle einer Fusion erhöht?

Fusionierte Kirchgemeinden erhalten in den ersten sechs Jahren nach dem Zusammenschluss einen ausserordentlichen Beitrag aus dem Finanzausgleich der Evangelischen Landeskirche Thurgau. In dieser Zeit soll sich die neue Organisation ohne finanziellen Druck einspielen können. Das Ziel ist, dass nach dieser Frist keine Steuerfusserhöhung nötig sein wird.

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